Mitarbeiter aus der Slowakei, Ungarn und Tschechien brauchen als EU-Bürger keine Arbeitserlaubnis für Österreich. Sie stellen sie ein wie österreichische Mitarbeiter: Dienstvertrag, Anmeldung bei der Österreichischen Gesundheitskasse vor Arbeitsbeginn, Meldezettel am Wohnort. Bei einem Aufenthalt über drei Monate kommt die Anmeldebescheinigung dazu. Hier finden Sie die Schritte in der richtigen Reihenfolge.
Nein. Bürger der Slowakei, Ungarns und Tschechiens genießen in Österreich volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Sie dürfen jede unselbständige Beschäftigung annehmen, ohne Beschäftigungsbewilligung und ohne Rot-Weiß-Rot-Karte. Für Ihren Betrieb bedeutet das: Die Einstellung läuft genauso wie bei einer Person aus Österreich.
Diese Regeln gelten für Bürger der EU. Für Bewerber aus Ländern außerhalb der EU gelten andere Vorschriften. Job4Gastro vermittelt Bewerber aus der Slowakei, Tschechien und Ungarn.
Die Schritte 4 und 5 erledigt die Person selbst. Viele Betriebe helfen beim Meldezettel, weil sie als Unterkunftgeber ohnehin unterschreiben.
Bei einer Zusage bekommen Sie von Job4Gastro die Daten, die Sie für Dienstvertrag und Anmeldung brauchen. Dazu gehören Lebenslauf und vorhandene Zeugnisse oder Referenzen. Das Personaldatenblatt füllen Sie gemeinsam mit der Person aus.
Saisonkräfte behalten oft ihren Lebensmittelpunkt zu Hause. Dann begründen sie in Österreich einen weiteren Wohnsitz, also einen Nebenwohnsitz. Wer nach Österreich zieht und hier den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat, meldet einen Hauptwohnsitz an. Entscheidend sind die tatsächlichen Lebensumstände. Die Meldebehörde der Gemeinde gibt im Einzelfall Auskunft.
Für Mitarbeiter aus der EU gelten dieselben Löhne, Arbeitszeiten und Ansprüche wie für österreichische Mitarbeiter, also der Kollektivvertrag für Ihr Gewerbe. Unterschiedlich ist oft nur die Sprache. Das Deutschniveau steht in jedem Profil von Job4Gastro. Wenn in Ihrer Küche oder an der Rezeption nur Deutsch gesprochen wird, schreiben Sie das in die Anfrage.
Die Nachbarländer haben eine lange Tradition in Hotellerie und Gastronomie, viele Fachkräfte haben eine Ausbildung als Koch oder Kellner und bereits Saisonen in Österreich oder Deutschland gearbeitet. Für sie ist eine Stelle in einem österreichischen Hotel oft ein bewusster Schritt, mit klarem Ziel und hoher Motivation.
Wer in Österreich angestellt ist und hier arbeitet, wird grundsätzlich in Österreich sozialversichert und versteuert, unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Die Lohnverrechnung läuft wie bei allen anderen Mitarbeitern. Fragen zu Sonderfällen, etwa wenn jemand parallel im Heimatland arbeitet, klären Sie am besten mit Ihrer Lohnverrechnung.
| Aufgabe | Wer? |
|---|---|
| Bewerber finden und prüfen | Job4Gastro |
| Anonymes Profil und Kontakt | Job4Gastro |
| Gespräch, Probetag, Entscheidung | Ihr Betrieb |
| Dienstvertrag und Anmeldung | Ihr Betrieb |
| Meldezettel und Anmeldebescheinigung | Die Person, auf Wunsch mit Ihrer Hilfe |
Für jemanden, der aus einem anderen Land anreist, sind die ersten Tage besonders wichtig. Ein guter Start beginnt schon vor der Anreise:
Diese kleinen Schritte zeigen, dass der Betrieb organisiert ist, und nehmen neuen Mitarbeitern die Unsicherheit.
Viele Bewerber aus den Nachbarländern sprechen gut Deutsch, andere verständigen sich in einfachen Sätzen. In Küche und Etage reicht das oft, wenn jemand im Team Abläufe kurz zeigt. Hilfreich sind Bildtafeln für Hygieneregeln, eine kurze Liste mit Fachbegriffen und Geduld in der ersten Woche. Wer im Team Slowakisch, Tschechisch oder Ungarisch spricht, kann am Anfang eine wertvolle Brücke sein.
Im Profil von Job4Gastro steht das Deutschniveau ehrlich. Schreiben Sie in der Anfrage, wie viel Deutsch Sie brauchen, dann zeigen wir Ihnen nur passende Personen.
Viele Bewerber aus den Nachbarländern arbeiten als Paar, zum Beispiel Koch und Kellnerin, und suchen eine gemeinsame Stelle mit einem Zimmer für zwei. Für Betriebe kann das ein Vorteil sein: Paare bleiben oft die ganze Saison und kommen gern gemeinsam wieder. Wenn Sie ein passendes Zimmer haben, kreuzen Sie in der Anfrage an, dass Paare in Frage kommen.
Ebenso wertvoll sind Rückkehrer, die schon Saisonen in Österreich gearbeitet haben. Sie kennen Abläufe, Kollektivvertrag und Gepflogenheiten in österreichischen Hotels und finden sich schnell zurecht. Im Profil sehen Sie jede frühere Station mit Position, Region und Zeitraum.
Wir sprechen Bewerber an, die sich selbst bei uns gemeldet haben und eine Stelle in Österreich oder Deutschland suchen. Vor der Vorstellung klären wir Erfahrung, Deutschniveau, gewünschten Zeitraum und ob Zimmer und Arbeitszeit zur Stelle passen. Lebenslauf, Zeugnisse und Referenzen gleichen wir miteinander ab. Was belegt ist, steht im Profil gekennzeichnet.
So sehen Sie auf einen Blick, ob jemand für Ihre Stelle in Frage kommt, bevor Sie Zeit in ein Gespräch investieren. Den Kontakt bekommen Sie erst, wenn beide Seiten Interesse haben.
Auch in Deutschland brauchen EU-Bürger keine Arbeitserlaubnis. Es gelten die deutschen Regeln für Arbeitsvertrag, Sozialversicherung und Anmeldung beim Bürgeramt. Ihr Lohnbüro oder Steuerberater kennt die Abläufe.
Stand dieses Ratgebers: 04.11.2026.
★ 4,7 von 5 bei 52 Bewertungen auf Google · 96 Prozent Weiterempfehlung bei 64 Bewertungen auf Facebook · Stand 4.11.2026. So erleben Bewerber die Vermittlung durch Job4Gastro.
„Som vďačná agentúre Job 4 gastro, že mi našli super prácu na zimnú sezónu a prajem im veĺa spokojných klientov do ďalších rokov a taký ústretový a ochotný tím, ako tam majú. Ďakujem.“Übersetzung aus dem Slowakischen: Ich bin der Agentur Job 4 gastro dankbar, dass sie mir eine super Stelle für die Wintersaison gefunden hat, und wünsche ihr für die nächsten Jahre viele zufriedene Kunden und ein so entgegenkommendes und hilfsbereites Team, wie sie es hat. Danke.
„Veľmi príjemní a ochotní ľudia. :) Komunikácia prebehla hladko a stretnutie osobne bolo tiež super. S agentúrou job4gastro sme boli veľmi spokojní a určite ju odporúčam každému.“Übersetzung aus dem Slowakischen: Sehr angenehme und hilfsbereite Menschen. :) Die Kommunikation lief reibungslos, und auch das persönliche Treffen war super. Mit der Agentur job4gastro waren wir sehr zufrieden und empfehlen sie auf jeden Fall jedem.
„Veľká spokojnosť, férový prístup, odporúčam túto agentúru.“Übersetzung aus dem Slowakischen: Große Zufriedenheit, fairer Umgang, ich empfehle diese Agentur.
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Job4Gastro ist ein Familienunternehmen aus Bratislava und vermittelt seit 2018 Personal für Hotellerie und Gastronomie im deutschsprachigen Raum. Unser Partner in Österreich ist ALPSERV, ein familiengeführtes Unternehmen in Altenmarkt im Pongau.
Bei uns haben Sie feste Ansprechpartner statt eines Callcenters. Wir begleiten die Vermittlung von der Auswahl bis zum ersten Arbeitstag und fragen auch danach nach, ob alles passt, bei Ihnen und bei der Person.
Wir sprechen nur Personen an, die zu Ihrer Stelle, zu Ihrem Ort und zu Ihrem Zimmerangebot passen. Lebenslauf, Zeugnisse und Referenzen prüfen wir vorher.
Sie sehen Praxis, Deutschniveau und Unterlagen, bevor Sie Zeit investieren. Sie entscheiden, wen Sie kennenlernen, und schließen den Vertrag direkt.
Anfrage und Profile sind kostenlos. Ein Honorar entsteht erst, wenn Sie jemanden einstellen und die 14-tägige Kennenlernphase gut verlaufen ist.
Sie beschreiben Stelle, Zimmer und Zeitraum. Das dauert wenige Minuten.
Sie bekommen anonyme Profile mit Praxis, Deutschniveau und Unterlagen.
Telefonat oder Probetag direkt mit der Person, Sie entscheiden.
Dienstvertrag direkt mit Ihnen, 14 Tage Kennenlernphase, erst danach unser Honorar.
Anfrage, Auswahl und Profile sind kostenlos. Ein Honorar entsteht nur, wenn Sie eine von uns vorgestellte Person einstellen, und erst nach der 14-tägigen Kennenlernphase ab Arbeitsantritt.
Die Preisliste bekommen Sie mit Ihrem Angebot. Alle Bedingungen stehen in unseren AGB für Personalvermittlung (Stand 26.10.2026).
Nein. Als EU-Bürger dürfen sie in Österreich ohne Arbeitserlaubnis arbeiten. Sie werden angemeldet wie österreichische Mitarbeiter.
Vor Arbeitsbeginn. Die Anmeldung erfolgt elektronisch über ELDA.
Innerhalb von drei Tagen nach Bezug der Unterkunft, auch im Personalzimmer.
Eine Bestätigung des Aufenthaltsrechts für EU-Bürger, die länger als drei Monate in Österreich bleiben. Sie wird innerhalb von vier Monaten ab Einreise bei der zuständigen Behörde beantragt.
Ja, wenn Sie ein passendes Zimmer haben. Kreuzen Sie das in der Anfrage an.
Stand dieser Seite: 04.11.2026. Saisonzeiten sind Erfahrungswerte und können sich je nach Jahr und Betrieb unterscheiden.
Kostenlos und unverbindlich. Sie sehen zuerst anonyme Profile und entscheiden selbst.