Sie suchen Personal aus der Slowakei, Tschechien oder Ungarn? Job4Gastro vermittelt Hotel- und Gastronomiepersonal direkt an Ihren Betrieb. Wir vermitteln nur: Den Dienstvertrag schließen Sie selbst mit der Person, Sie sind der Arbeitgeber. Das ist keine Leiharbeit.
Alle drei sind Nachbarn Österreichs und Mitglieder der EU.
Die Slowakei, Tschechien und Ungarn grenzen an Österreich. Das macht Anreise und Heimfahrt für die Mitarbeiter einfacher.
Staatsangehörige dieser drei Länder brauchen für die Arbeit in Österreich keine Beschäftigungsbewilligung.
Wir sitzen in Bratislava, unser Partner ALPSERV in Altenmarkt im Pongau. Unser Team hat selbst lange in der Gastronomie im Ausland gearbeitet.
Job4Gastro ist keine Leihfirma. So unterscheiden sich die beiden Wege:
| Vermittlung (Job4Gastro) | Leiharbeit | |
|---|---|---|
| Arbeitgeber | Ihr Betrieb | Die Leihfirma |
| Dienstvertrag | Direkt zwischen Ihrem Betrieb und der Person | Zwischen Leihfirma und Person |
| Anmeldung und Lohn | Macht Ihr Betrieb | Macht die Leihfirma |
| Mitarbeiter gehört zu | Ihrem Team | Der Leihfirma, er wird Ihnen überlassen |
| Kosten | Honorar laut Preisliste, erst nach der Kennenlernphase | Laufende Kosten für die Überlassung |
Jede Person hat sich selbst bei uns gemeldet und der Weitergabe ihres Profils zugestimmt.
Wir vergleichen Lebenslauf, Zeugnisse und Angaben. Schriftliche Referenzen zählen auch dann, wenn sie aus der Heimat stammen und einen Stempel des Betriebs tragen.
Das Deutschniveau steht im Profil. Vor Ihrer Zusage können Sie selbst mit der Person telefonieren.
Weil Sie der Arbeitgeber sind, liegen diese Schritte bei Ihrem Betrieb, so wie bei jeder anderen Einstellung:
Wir suchen passende Personen und zeigen Ihnen anonyme Profile.
Nach Ihrer Zusage bekommen Sie das Personaldatenblatt mit den Daten für Vertrag und Anmeldung sowie die Ausweiskopie.
Bei Fragen helfen wir, auch beim Ausfüllen und bei der Verständigung. In Pongau und Pinzgau gerne persönlich.
Anfrage, Auswahl und Profile sind kostenlos. Ein Honorar entsteht nur, wenn Sie eine von uns vorgestellte Person einstellen, und erst nach der 14-tägigen Kennenlernphase ab Arbeitsantritt.
Die Preisliste bekommen Sie mit Ihrem Angebot. Alle Bedingungen stehen in unseren AGB für Personalvermittlung (Stand 26.10.2026).
Sie. Der Dienstvertrag wird direkt zwischen Ihrem Betrieb und der Person geschlossen. Job4Gastro wird nicht Arbeitgeber und überlässt kein Personal.
Staatsangehörige der Slowakei, Tschechiens und Ungarns brauchen für die Arbeit in Österreich und Deutschland keine Beschäftigungsbewilligung.
Wer in Österreich wohnt, meldet sich innerhalb von drei Tagen an der Unterkunft an, das ergibt den Meldezettel. Bei einem Aufenthalt über drei Monate ist innerhalb von vier Monaten nach der Einreise eine Anmeldebescheinigung nötig. Verbindlich sind die Auskünfte der Behörden.
Ja. Unser Partner ALPSERV hat seinen Sitz in Altenmarkt im Pongau, mit Gewerbe für Arbeitsvermittlung in Österreich und Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Salzburg. Für die Vermittlung gilt österreichisches Recht, Gerichtsstand ist Salzburg.
Ja. Für Betriebe in Deutschland gelten die deutschen Regeln für Anmeldung und Lohn. Auch dort schließen Sie den Vertrag direkt mit der Person.
Stand dieser Seite: 30.10.2026