Keine Vermittlungsgebühren für Bewerber – die Vermittlung ist für Sie komplett kostenlos.
Vermittlung, keine Leiharbeit

Personal aus der Slowakei, Tschechien und Ungarn

Sie suchen Personal aus der Slowakei, Tschechien oder Ungarn? Job4Gastro vermittelt Hotel- und Gastronomiepersonal direkt an Ihren Betrieb. Wir vermitteln nur: Den Dienstvertrag schließen Sie selbst mit der Person, Sie sind der Arbeitgeber. Das ist keine Leiharbeit.

Mitarbeiterin in einem Hotel

Warum diese drei Länder

Alle drei sind Nachbarn Österreichs und Mitglieder der EU.

Kurzer Weg

Die Slowakei, Tschechien und Ungarn grenzen an Österreich. Das macht Anreise und Heimfahrt für die Mitarbeiter einfacher.

Keine Beschäftigungsbewilligung

Staatsangehörige dieser drei Länder brauchen für die Arbeit in Österreich keine Beschäftigungsbewilligung.

Unser Team kennt beide Seiten

Wir sitzen in Bratislava, unser Partner ALPSERV in Altenmarkt im Pongau. Unser Team hat selbst lange in der Gastronomie im Ausland gearbeitet.

Vermittlung ist nicht Leiharbeit

Job4Gastro ist keine Leihfirma. So unterscheiden sich die beiden Wege:

Vermittlung (Job4Gastro)Leiharbeit
ArbeitgeberIhr BetriebDie Leihfirma
DienstvertragDirekt zwischen Ihrem Betrieb und der PersonZwischen Leihfirma und Person
Anmeldung und LohnMacht Ihr BetriebMacht die Leihfirma
Mitarbeiter gehört zuIhrem TeamDer Leihfirma, er wird Ihnen überlassen
KostenHonorar laut Preisliste, erst nach der KennenlernphaseLaufende Kosten für die Überlassung

Wie wir jemanden kennenlernen

Selbst gemeldet

Jede Person hat sich selbst bei uns gemeldet und der Weitergabe ihres Profils zugestimmt.

Unterlagen verglichen

Wir vergleichen Lebenslauf, Zeugnisse und Angaben. Schriftliche Referenzen zählen auch dann, wenn sie aus der Heimat stammen und einen Stempel des Betriebs tragen.

Sprache ehrlich angegeben

Das Deutschniveau steht im Profil. Vor Ihrer Zusage können Sie selbst mit der Person telefonieren.

Was Sie als Arbeitgeber erledigen

Weil Sie der Arbeitgeber sind, liegen diese Schritte bei Ihrem Betrieb, so wie bei jeder anderen Einstellung:

  • Dienstvertrag mit der Person abschließen
  • Anmeldung bei der Österreichischen Gesundheitskasse vor Arbeitsantritt
  • Lohn nach Kollektivvertrag und monatliche Abrechnung
  • Zimmer und Verpflegung, falls vereinbart

Was wir für Sie erledigen

Suche und Vorauswahl

Wir suchen passende Personen und zeigen Ihnen anonyme Profile.

Unterlagen

Nach Ihrer Zusage bekommen Sie das Personaldatenblatt mit den Daten für Vertrag und Anmeldung sowie die Ausweiskopie.

Ansprechpartner

Bei Fragen helfen wir, auch beim Ausfüllen und bei der Verständigung. In Pongau und Pinzgau gerne persönlich.

Was kostet das?

Anfrage, Auswahl und Profile sind kostenlos. Ein Honorar entsteht nur, wenn Sie eine von uns vorgestellte Person einstellen, und erst nach der 14-tägigen Kennenlernphase ab Arbeitsantritt.

Die Preisliste bekommen Sie mit Ihrem Angebot. Alle Bedingungen stehen in unseren AGB für Personalvermittlung (Stand 26.10.2026).

Fair: keine versteckten Gebühren, alle Konditionen vorab bekannt, keine Zusatzkosten, keine Überraschungen 0 € bis zum Arbeitsantritt, kostenlos inklusive 14-tägiger Kennenlernphase

Häufige Fragen

Wer ist der Arbeitgeber?

Sie. Der Dienstvertrag wird direkt zwischen Ihrem Betrieb und der Person geschlossen. Job4Gastro wird nicht Arbeitgeber und überlässt kein Personal.

Brauchen die Mitarbeiter eine Arbeitsbewilligung?

Staatsangehörige der Slowakei, Tschechiens und Ungarns brauchen für die Arbeit in Österreich und Deutschland keine Beschäftigungsbewilligung.

Was muss die Person in Österreich selbst erledigen?

Wer in Österreich wohnt, meldet sich innerhalb von drei Tagen an der Unterkunft an, das ergibt den Meldezettel. Bei einem Aufenthalt über drei Monate ist innerhalb von vier Monaten nach der Einreise eine Anmeldebescheinigung nötig. Verbindlich sind die Auskünfte der Behörden.

Gibt es Sie auch in Österreich?

Ja. Unser Partner ALPSERV hat seinen Sitz in Altenmarkt im Pongau, mit Gewerbe für Arbeitsvermittlung in Österreich und Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Salzburg. Für die Vermittlung gilt österreichisches Recht, Gerichtsstand ist Salzburg.

Vermitteln Sie auch nach Deutschland?

Ja. Für Betriebe in Deutschland gelten die deutschen Regeln für Anmeldung und Lohn. Auch dort schließen Sie den Vertrag direkt mit der Person.

Stand dieser Seite: 30.10.2026

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