Sie suchen Saisonpersonal für den Winter? Job4Gastro vermittelt Köche, Servicekräfte, Housekeeping und Rezeption an Hotels und Betriebe in Österreich und Deutschland. Je früher Sie anfragen, desto größer ist die Auswahl. Wie schnell wir besetzen können, hängt davon ab, wer gerade frei ist.
Eine Saison ist anstrengend. Darum zählt, dass die Person weiß, worauf sie sich einlässt.
Köche, Chef de Partie, Frühstückskoch, Küchenhilfe und Abwasch.
Kellner mit Inkasso, Chef de Rang, Commis de Rang, Speisenträger und Bar.
Zimmermädchen, Housekeeping, Allrounder und Hausmeister.
Rezeptionisten und Front Office.
Für unser Winter-Schaufenster achten wir vor allem auf mindestens zwei belegte Saisonen in Österreich, Deutschland oder der Schweiz. Ausnahmen prüfen wir einzeln.
Im Profil steht, ab wann die Person kann und wie lange. Diese Angaben kommen von der Person selbst.
Kein Profil kommt automatisch in das Schaufenster. Jedes wird von uns persönlich angesehen und freigegeben.
Diese Punkte entscheiden oft, ob eine Saisonkraft zusagt:
Senden Sie die Anfrage, sobald Sie Ihren Bedarf kennen. Sie kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
Sie bekommen einen persönlichen Link mit anonymen Profilen und klicken bei Interesse auf INTERESSE.
Anreise, Zimmer und Dienstbeginn besprechen Sie direkt mit der Person. Die ersten 14 Tage sind die Kennenlernphase.
Anfrage, Auswahl und Profile sind kostenlos. Ein Honorar entsteht nur, wenn Sie eine von uns vorgestellte Person einstellen, und erst nach der 14-tägigen Kennenlernphase ab Arbeitsantritt.
Die Preisliste bekommen Sie mit Ihrem Angebot. Alle Bedingungen stehen in unseren AGB für Personalvermittlung (Stand 26.10.2026).
So früh wie möglich. Je früher Sie anfragen, desto größer ist die Auswahl. Wir versprechen keine Fristen, sondern sagen Ihnen ehrlich, wer gerade frei ist.
Ja, jederzeit. Fällt jemand aus, schreiben Sie uns einfach. Wir prüfen, wer gerade verfügbar ist, und sagen Ihnen, was möglich ist.
Nein, aber viele Saisonkräfte brauchen eines. Geben Sie in der Anfrage an, was Sie anbieten, dann sprechen wir passende Personen an.
Das ist in den AGB unter Punkt 4.2 geregelt. Lesen Sie die Bedingungen bitte dort nach.
Der Lohn und die Bedingungen der Stelle sind Sache Ihres Betriebs, denn Sie sind der Arbeitgeber. Klären Sie die Anreise bitte direkt mit der Person.
Stand dieser Seite: 30.10.2026